Recht
Aufschiebende Wirkung
Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 27. März 2025 (9 L 141/25) die aufschiebende Wirkung der Klage eines Krankenhauses gegen die Nichtzuweisung der Leistungsgruppen „14.3 Revision Hüftendoprothese“ und „14.4. Revision Knieendoprothese“ gemäß § 80 Absatz 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO angeordnet.
Akutstationärer Behandlungsbedarf gegeben?
Das Landesssozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 7. Dezember 2022 (L 4 KR 450/21) eine Entscheidung zum akutstationären Behandlungsbedarf innerhalb der DRG W01B getroffen, die jetzt veröffentlicht wurde. Auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens kommt das LSG zu dem Ergebnis, dass zwar die Notwendigkeit ständiger ärztlicher Präsenz nicht vorlag, jedoch eine fortdauernde pflegerische Betreuung insbesondere zur angepassten Schmerzmittelgabe erforderlich war. Auch wenn sich das Urteil nicht direkt auf den OPS 8-550.- bezieht, kann es in der Argumentation bei Widerspruchsverfahren ggf. hilfreich sein.
Weiterbehandlung versus Verlegung
Am 16. Mai 2024 ist ein weiteres Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Verlegung ergangen (B 1 KR 29/22 R). Nach Auffassung des BSG hat eine medizinisch mögliche Weiterbehandlung im eigenen Krankenhaus immer Vorrang gegenüber einer grundlosen Verlegung. Daher muss bei einer Weiterbehandlung im eigenen Haus nicht geprüft werden, ob eine Verlegung wirtschaftlicher wäre.
Qualitätsnachweise und Vergütungsanspruch
Was tun, wenn man bei der MD-Prüfung zur QSFFx-RL durchgefallen ist? Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 12. Oktober 2023 (L 6 KR 75/21) über die Frage entschieden, welche Rechtsfolgen es für Krankenhäuser hat, wenn sie Mindestanforderungen aus Qualitätssicherungsrichtlinien nicht einhalten. Nach Ansicht des Gerichts führt dies nicht automatisch zu einem vollständigen Wegfall des Vergütungsanspruches.
Weiteres Urteil zur Dokumentation der Teambesprechung
Das LSG NRW hat am 8. Dezember 2022 eine neue Entscheidung über einen Altfall aus dem Jahr 2017 getroffen. Das LSG Nordrhein-Westfahlen zieht in seinem Urteil zur Prüfung der korrekten Dokumentation der Teambesprechung die hierzu vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätze heran. Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19. Dezember 2017 - B 1 KR 19/17 R) seien konkret wochenbezogen jeweils die Behandlungsergebnisse und die Behandlungsziele je Therapiebereich einschließlich der personenbezogenen Benennung aller teilnehmenden Berufsgruppen nach ihren Vertretern und der fachärztlichen Behandlungsleitung zu dokumentieren.
Hinweis
Für Mitglieder des Bundesverbandes Geriatrie stehen hier nach Login in den internen Bereich zusätzliche Informationen und Downloads zur Verfügung.