Finanzierung

Qualitativ hochwertige (und zumeist personalintensive) geriatriespezifische Versorgung kostet Geld. Ob Klinik für Geriatrie oder Geriatrische Rehabilitationsklinik – die wirtschaftliche Situation und damit auch die Leistungsfähigkeit hängen von der angemessenen Vergütung der jeweiligen Leistungen ab, die je nach Versorgungsform unterschiedlich geregelt ist.

Vollstationäre Versorgungsformen

Kliniken für Geriatrie

Die Finanzierung der Kliniken für Geriatrie (§ 109 SGB V) erfolgt auf Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, das ein duales Prinzip vorsieht. Das bedeutet, dass die Investitionskosten der Krankenhäuser von den Bundesländern getragen werden, während die Betriebskosten von den Benutzern bzw. deren Kostenträgern übernommen werden. Seit 2004 erfolgte die Abrechnung der Betriebskosten über das G-DRG-System (German Diagnosis Related Groups) – ein diagnosebezogenes, leistungsorientiertes Fallpauschalensystem.

Das DRG-System sieht für die Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten im Krankenhaus sehr differenzierte Anforderungen vor. Diese sind im Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) definiert, der amtlichen Klassifikation zum Verschlüsseln von Operationen, Prozeduren und medizinischen Maßnahmen. Sofern die Anforderungen erfüllt sind, wird ein Großteil der Behandlungen als geriatrische frührehabilitative Komplexpauschale abgerechnet.

Insgesamt besteht das Abrechnungssystem für Kliniken aus hochkomplexen Abrechnungsbestimmungen und Kodierregeln, plus den dazugehörigen verbindlichen Klassifikationssystemen der ICD-10-GM sowie dem OPS. Diese Systeme werden seit ihrer Einführung ständig weiterentwickelt. Als Organisation der Leistungserbringer in der Altersmedizin beteiligt sich der Bundesverband Geriatrie aktiv an diesem Prozess und trägt dazu bei, dass geriatrische Leistungen sachgerecht abgebildet und refinanziert werden. Zu diesem Engagement gehört insbesondere die Begleitung des jährlichen OPS-Vorschlagsverfahrens. Dazu haben die beiden Fachgesellschaften DGG und DGGG sowie der Bundesverband Geriatrie die „DRG-Fachgruppe“ gegründet. Sie ist organisatorisch in unserer Berliner Geschäftsstelle angesiedelt und wird hier fachlich-inhaltlich federführend betreut.

Geriatrische Rehabilitationskliniken

Im Gegensatz zur dualen Krankenhausfinanzierung bestreiten Rehabilitationseinrichtungen (§ 111 SGB V) sowohl Betriebs- als auch Investitionskosten über Vergütungssätze, die individuell mit den Kostenträgern ausgehandelt werden. Im Ergebnis werden die erbrachten Leistungen als einrichtungsspezifische, vollpauschalisierte, tagesgleiche Pflegesätze vergütet. Die Schwere der Fälle sowie die Komplexität der Behandlung bleiben dabei unberücksichtigt. Vereinzelt gibt es darüber hinaus sog. „Fallpauschalen“, die individuell und bilateral mit den Kostenträgern ausgehandelt werden. Sie fassen einen gewissen Behandlungszeitraum zu einer Kostenpauschale zusammen, der keine – dem DRG-System vergleichbare – Kostenkalkulation auf Basis der Ist-Kosten zu Grunde liegt.

Das monistische Finanzierungssystem in der Rehabilitation ist im Gegensatz zum DRG-System deutlich weniger ausdifferenziert. Vergütungssatzverhandlungen sind zudem von nicht ausreichender Transparenz und häufig von asymmetrischen Machtverhältnissen der Verhandlungspartner geprägt. Tatsächlich anfallende Kosten sowie Qualität der Therapie bleiben im Rahmen der Verhandlungen häufig unberücksichtigt. Vor diesem Hintergrund ist die wirtschaftliche Lage der Reha-Kliniken seit vielen Jahren angespannt.

Abhilfe schaffen könnte das 2020 in Kraft getretene Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG). Es sieht eine gemeinsame Rahmenempfehlung von Krankenkassen sowie Leistungserbringerverbänden vor, in der u. a. die „Grundsätze einer leistungsgerechten Vergütung und ihrer Strukturen“ vereinbart werden sollen. Zudem hat der Bundesverband Geriatrie 2022 damit begonnen, eine Datenbank für geriatrische Vergütungssätze aufzubauen.

Nicht-vollstationäre Versorgungsformen

Zu den nichtvollstationären Versorgungsformen der Geriatrie gehören gegenwärtig tagesklinische Angebote an Kliniken für Geriatrie sowie ambulante und mobile Rehabilitationsmaßnahmen. Darüber hinaus gibt es geriatrische Institutsambulanzen (GIA), die die vertragsärztliche Versorgung ergänzen. Mit Ausnahme der GIA werden diese Versorgungsformen durch einzelvertraglich vereinbarte Tagessätze finanziert.

 

Hinweis

Für Mitglieder des Bundesverbandes Geriatrie stehen hier nach Login in den internen Bereich zusätzliche Informationen und Downloads zur Verfügung.