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Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

Herzlich willkommen!

Am 25.04.2008 fand in Tessin die Gründungsversammlung des Landesverbandes Geriatrie Mecklenburg-Vorpommern statt.

Ziel des Landesverbandes Geriatrie Mecklenburg-Vorpommern ist die Förderung der geriatrischen Versorgung und der geriatrischen Rehabilitation in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Jahr 2011 konnte ein wichtiges Ergebnis der intensiven Bemühungen der Vertreter des Landesverbandes seit 2008 erreicht werden. Der Geriatrieplan für Mecklenburg-Vorpommern wurde am 24.06.2011 durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Geriatriekonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde in Zusammenarbeit der Landesarbeitsgemeinschaft Geriatrie, der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern sowie des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet und trat im Jahr 2011 in Kraft. Über Fragen der geriatrischen Versorgungsnotwendigkeit hinausgehend regelt das Konzept die medizinische, pflegerische und soziale Betreuung der älteren Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns. So umfasst das Konzept die Eckpfeiler der geriatrischen Behandlungs- und Versorgungsstrukturen des Landes, von Präventionsmaßnahmen über die Erstuntersuchung beim niedergelassenen Arzt im ambulanten Bereich bis hin zur Palliativversorgung. Äußerst problematisch zeigt sich die versorgungspolitische Gestaltung der geriatriespezifischen Krankenhausbehandlung. Das Geriatriekonzept sieht vor, dass diese "nur in spezialisierten geriatrischen Bereichen stattfindet". Weder im Geriatriekonzept noch im Krankenhausplan werden jedoch entsprechende bettenführende Fachabteilungen im stationären Krankenhausbereich explizit aufgeführt. Somit bildet lediglich die Erfüllung der erforderlichen Strukturvoraussetzungen nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) die Grundlage zur Abrechnung geriatrischer Behandlungen nach dem fallpauschalbasierten DRG-System. Vor diesem Hintergrund haben in den letzten Jahren insgesamt 14 Einrichtungen jenseits einer versorgungspolitischen Planung beziehungsweise eines übergreifenden Versorgungskonzeptes diese Abrechnungsvoraussetzungen geschaffen.

Im Jahr 2015 waren damit insgesamt vierzehn Krankenhäuser des Bundeslandes rein formal in der Lage, geriatrierelevante Diagnosen als abrechenbare Leistungen zu erbringen. Aufgrund der fehlenden Planung beziehungsweise konzeptionellen Gestaltung sind darüber hinaus auch keine weiterführenden versorgungspolitischen Ziele in diesem Bereich erkennbar. So gibt es weder hinsichtlich der Quantität noch hinsichtlich der Qualität eine entsprechende Planung, ebenso fehlen Vorgaben für die räumliche Verteilung, was für ein Flächenland besonders problematisch erscheint. Vor dem Hintergrund der weiteren demografischen Entwicklung werden die Auswirkungen dieser fehlenden Vorgaben tendenziell zunehmen.

Dem gegenüber stehen vier etablierte geriatriespezifische Rehabilitationsfachkliniken gemäß § 111 SGB V sowie drei ambulante Hausarztpraxen, die in einem Sonderversorgungsmodell mit einigen Krankenkassen die Ambulante Geriatrische Komplexbehandlung anbieten. Die einzelnen Versorgungsformen sind dabei insgesamt keinesfalls als voneinander abgegrenzte Behandlungsbereiche zu verstehen, sondern vielmehr als Bestandteile umfassender regionaler geriatriespezifischer Zusammenschlüsse, die in Zukunft weiter ausgebaut werden sollen. Zielsetzung dabei ist es, in Kooperation mehrerer Partner geriatriespezifische Netzwerke zu etablieren, die den jeweiligen regionalen Besonderheiten angepasst sind. Besonderes Augenmerk wird bei der Schaffung solcher Netzwerke auf ein besonders umfangreiches Leistungsangebot gelegt. Prävention, ambulante und stationäre Akutbehandlung, Früh- und stationäre Rehabilitation bis hin zur mobilen Rehabilitation, tagesklinische Betreuung, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Betreuung durch ambulante Pflegedienste sowie eine enge Zusammenarbeit mit den regional etablierten Pflegestützpunkten, palliativmedizinischen Leistungserbringern und Hospizen sollen zentrale Elemente sein. Unter anderem die mangelnde strukturierte Begleitung bzw. die versorgungspolitische Verankerung der akutstationären Versorgung geriatrischer Patienten in Mecklenburg-Vorpommern stellt für die weitere sachgerechte Entwicklung dieser Versorgungsverbünde eine erhebliche Hürde dar.

Der durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern berufene Fachbeirat für Geriatrie bietet zudem eine Diskussionsebene, die es Vertretern der Leistungserbringer und Kostenträger sowie der etablierten Seniorenorganisationen und der kommunalen Selbstverwaltung erlaubt, unter Moderation des Ministeriums die aktuellen Erfordernisse gemeinsam zu hinterfragen. So soll eine Basis zur Weiterentwicklung des Geriatrieplans vor dem Hintergrund der sich verändernden Bevölkerungsstruktur geschaffen werden.

Ansprechpartner:

Frau Dr. med. Antje Kloth
Vorsitzende
Tessinum Therapiezentrum für Geriatrie und Schlaganfall GmbH
18195 Tessin
Tel.: 038205 / 71 - 180
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Frau Katja Enderlein
1. stellv. Vorsitzende
Parkklinik Greifswald GmbH
17489 Greifswald
Tel.: 03834 / 802 - 121
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Herr Dipl. Ing. oec. Christoph Möller
2. stellv. Vorsitzender
Bethesda Klinik – Fachklinik für geriatrische Rehabilitation Neubrandenburg
17036 Neubrandenburg
Tel.: 0395 / 7752 - 020
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