Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Bundesverbandes Geriatrie!
Der Bundesverband Geriatrie ist ein bundesweit tätiger Spitzenverband im Gesundheitswesen. Wir vertreten Einrichtungen, die sich unter fachärztlicher Leitung der Behandlung geriatrischer Patienten widmen: Dies sind Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken sowie Anbieter ambulanter und mobiler Versorgungsformen. Geriatrie – auch Altersmedizin genannt – befasst sich mit Erkrankungen und Unfallfolgen bei Menschen, die zumeist älter als 65 Jahre sind und in der Regel mehrere Erkrankungen gleichzeitig haben. Im Fokus geriatrischer Behandlungen stehen unter anderem Immobilität, sturzbedingte Verletzungen, Inkontinenz, Demenz, Depressionen und Mangelernährung.
Geriatrie liegt ein ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansatz zugrunde, der die alterstypischen Einschränkungen und Erkrankungen mitsamt ihrer Folge- und Wechselwirkungen berücksichtigt. Zentrales Anliegen der Geriatrie ist der bestmögliche Erhalt von Selbstständigkeit und Mobilität älterer Menschen. So leisten unsere Mitgliedseinrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung beziehungsweise Minderung von Pflegebedürftigkeit.
Newsroom
Um die zentralen Steuerungsgrößen des aG-DRG-Systems aus Sicht der Geriatrie vorzustellen, bietet der Bundesverband Geriatrie auch in diesem Jahr am 3. März wieder ein virtuelles Kodierseminar Geriatrie an. „Mit unseren wertvollen Hinweisen und Handreichungen für die tägliche Praxis lässt sich ein Übermaß an Prüfungen vermeiden und viel Klarheit für die Prüfpraxis schaffen“, unterstreicht Jessica Kappes, Bereichsleiterin Finanzen beim Bundesverband Geriatrie.
Der Bundesverband Geriatrie bietet auch in diesem Jahr wieder ein virtuelles Kodierseminar für Nichtmitglieder an.
Um die zukünftigen Herausforderungen der Demografie im Gesundheitswesen sach- und bedarfsgerecht lösen zu können, muss das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) an mehreren Stellen dringend angepasst werden. Anderenfalls drohen Rückschritte in der Versorgung – anstatt der erforderlichen Förderung der Altersmedizin.
Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vom 12. November 2025 beabsichtigt der Gesetzgeber, die drei zentralen notfallmedizinischen Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – zukünftig besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Die damit einhergehende Intention des Gesetzgebers, Fehlsteuerungen von Hilfesuchenden zu minimieren und deren „geregelte und verlässliche Übernahme“ durch eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten, wird vom Bundesverband Geriatrie e.V. uneingeschränkt geteilt und ausdrücklich unterstützt. Hierbei muss jedoch der demografischen Entwicklung der kommenden Jahre ausreichend Rechnung getragen werden und die altersmedizinische Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten stärker als bisher geplant auch im Bereich der Notfallversorgung umgesetzt werden.
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) soll die praktische Umsetzung der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) normierten Regelungen erleichtert werden. Der Bundesverband Geriatrie begrüßt verschiedene Aspekte ausdrücklich, hält aber auch weitere Fortentwicklungen für unbedingt erforderlich.
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