atz® – Zertifizierung
Der Bundesverband Geriatrie arbeitet als Herausgebende Stelle seit 2022 mit dem Kooperationspartner Geri-Zert GmbH zusammen. Sie steuert den Zertifizierungsprozess und überprüft, ob die Einhaltung von festgelegten Standards und Kriterien in Erbringung der geriatrischen Versorgung erfolgt. Auf dieser Grundlage werden die Zertifikate erteilt. Die Geri-Zert GmbH hat einen klar beschriebenen Umgang mit nicht erfüllten Anforderungen definiert (Zertifikatsvergabe bei Nichterfüllung aller Anforderungen, Entzug von Zertifikaten).
Für die Ausübung ihrer Tätigkeit muss die Zertifizierungsstelle bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die u.a. in der Vereinbarung für einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach § 37 SGB IX definiert sind. Hierzu gehören unter anderem:
- Unabhängigkeit und Unparteilichkeit: Die Zertifizierungsstelle muss unabhängig agieren und darf keine Interessenkonflikte haben, um ihre Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit zu bestätigen.
- Fachliche Kompetenz: Die Zertifizierungsstelle muss über qualifizierte Auditoren und Experten verfügen, die mit den relevanten Normen und Standards vertraut sind.
- Transparenz und Dokumentation: Alle Zertifizierungsprozesse müssen transparent sein und klar dokumentiert werden, um Nachvollziehbarkeit und Objektivität sicherzustellen.
Als Herausgebende Stelle hat sich der BV Geriatrie einem externen Nachweisverfahren unterzogen und konnte nachweisen, dass die entsprechenden Voraussetzungen von der kooperierenden Zertifizierungsstelle erfüllt sind.
Die Geri-Zert GmbH als Zertifizierungsgesellschaft kombiniert in idealer Weise das notwendige „Zertifizierungs-Know-how“ mit geriatriespezifischem Fachwissen. Damit konnte für das atz® – Alterstraumatologisches Zentrum ein hochqualifizierter Kooperationspartner gewonnen werden, der ausschließlich unabhängige Fachexpertinnen und -experten für die Auditierung einsetzt. Sie verfügen über umfassende fachliche Erfahrungen im Bereich der Geriatrie und methodische Fähigkeiten und Kommunikationskompetenzen im Audit, um die Qualitätsanforderungen des Zertifizierungsverfahren objektiv zu bewerten und sicherzustellen, dass alle relevanten Anforderungen des Qualitätssiegels erfüllt sind. Alle Fachexpertinnen und -experten sind verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte vor Beginn der Zertifizierung offenzulegen. Aktuell sind 16 unabhängige Fachexpertinnen und -experten für Zertifizierungen zugelassen.
Weitere Infos, etwa
- über den Ablauf der Zertifizierung,
- den Umgang mit Nichtkonformität,
- die Kosten sowie
- die Nutzung des Logos
erhalten Sie auf der Website der Geri-Zert GmbH.
Antragstellung
- Einrichtung stellt über Online-Formular den Antrag
- Einreichung von Basisinformationen und Selbstauskunft
Vor-Ort-Audit durch unabhängige Fachexpertinnen und Fachexperten
- Begehung der Einrichtung
- Interviews mit Leitung, Team der Geriatrie, Patientinnen und Patienten
- Prüfung der praktischen Umsetzung der Anforderungen
- Erstellung eines Auditberichts
Bewertung und Entscheidung
- Bewertung und Entscheidung durch unabhängige Stabstelle der GeriZert
Zertifikatsvergabe
- Bei Bestehen: Vergabe des Zertifikats für 3 Jahre
- Veröffentlichung auf Website des BV Geriatrie und Übergabe des Zertifikats an die Einrichtung
Rezertifizierung & Selbstbewertung
- Nach 18 Monaten Durchführung einer Selbstbewertung
- Re-Zertifizierung nach 3 Jahren inkl. vollständigem Audit
Unabhängigkeit der Auditorinnen und Auditoren (Fachexpertinnen und Fachexperten)
- Die Prüfungen vor Ort und die Bewertung der Unterlagen werden ausschließlich durch unabhängige Fachexpertinnen und Fachexperten durchgeführt.
- Voraussetzungen für Fachexpertinnen und Fachexperten:
- Nachweisbare Fachkenntnisse und Erfahrung in Geriatrie und Qualitätsmanagement
- Absolvierung des Fachexpertenlehrgangs für das Qualitätssiegel Geriatrie/ atz® – Alterstraumatologisches Zentrum
- Neutralität und keine wirtschaftliche, personelle oder vertragliche Verbindung zur geprüften Einrichtung
- Fachexpertinnen und Fachexperten unterzeichnen vor ihrer Zulassung eine Unabhängigkeitserklärung
Prüfung und Entscheidung über Zertifikatserteilung
- Die finale Entscheidung über die Zertifikatserteilung erfolgt nicht durch die Auditorinnen und Auditoren selbst, sondern durch die Prüfung der unabhängigen Stabstelle der Zertifizierungsstelle. Es ist gewährleistet, dass die Entscheiderinnen und Entscheider Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Zertifizierung sind (u.a. durch langjährige Erfahrungen im Bereich der Qualitätssicherung und im Zertifizierungswesen sowie durch einschlägige Schulungen und Qualifizierungen).
- Die Unabhängigkeit der entscheidungsbefugten Personen gegenüber der geprüften Einrichtung ist sichergestellt, um Interessenkonflikte auszuschließen.
- Die Bewertung erfolgt auf Basis
- des Auditberichts
- der vollständigen Dokumentation
- ggf. Stellungnahmen der Einrichtung bei Auflagen oder Nachbesserungen
- Entscheidungen werden protokolliert und begründet.
- Alle drei Jahre Durchführung einer Evaluation des Zertifizierungsverfahrens
- Integration neuer gesetzlicher und evidenzbasierter Anforderungen
- Feedback der Fachexpertinnen und Fachexperten und zertifizierter Einrichtungen
Der nächste Evaluationsbericht ist für Ende des Jahres 2025 vorgesehen.
Ansprechpartner:
Geschäftsstelle des Bundesverbandes Geriatrie
Tel.: 030 / 3398876 - 10
E-Mail:
Hanna Balzhyk - Referentin Qualitätssicherung
Tel.: 030 / 3398876 - 21
E-Mail: