atz – Kriterien

Die Anforderungen des Zertifizierungsverfahrens, die erfüllt sein müssen, um das atz-Zertifikat zu erhalten, sind in einem Anforderungskatalog bzw. in einer Auditcheckliste zusammengefasst und stehen im Downloadbereich zur Verfügung. Sie beinhalten die wesentlichen Strukturen und Prozesse, die für eine vertrauensvolle, aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Geriatrie und Unfallchirurgie notwendig sind.

Die Kriterien beruhen auf geriatriespezifischen medizinisch-wissenschaftlichen Leitlinien. Leitlinien sind systematisch entwickelte Handlungsempfehlungen, die Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten bei der Entscheidungsfindung über die angemessene Behandlung einer Krankheit unterstützen. Sie bieten angesichts der Vielzahl von Erkrankungen geriatrischer Patientinnen und Patienten eine unverzichtbare Basis für eine qualitativ hochwertige und angemessene Behandlung.

Nationale Versorgungsleitlinien und S3-Leilinie entsprechen den methodischen Kriterien der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) und haben eine Registrierung erhalten. In der Leitlinienarbeit der AWMF sind dabei regelhaft alle beteiligten Fachgesellschaften, Berufs- und Interessensverbände und auch Patientenvertretungen stimmberechtigt vertreten. Eine Entscheidungsfindung zu wichtigen Fragen erfolgt nach nachvollziehbaren strukturierten Verfahren der Konsensfindung. Die Leitlinien werden regelmäßig aktualisiert. Dies erfolgt unter gleichen Bedingungen wie die Erstellung der Erstversion.

 

Bei der letzten Aktualisierung der Anforderungen des Zertifizierungsverfahrens wurden die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) berücksichtigt.

Im Jahr 2025 wurde auch die Expertise von Patienten bzw. von Patientenorganisationen berücksichtigt. So hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) eine positive Einschätzung zum atz® – Alterstraumatologisches Zentrum abgebeben. Die BAGSO ist als Dachverband mit ihrer klaren Fokussierung auf die Belange der älteren Bevölkerungsschicht für die Bewertung des Zertifizierungsverfahrens atz-Alterstraumatologisches Zentrum besonders geeignet.

Alle Beteiligten an der Entwicklung der Kriterien des atz® – Alterstraumatologisches Zentrum müssen eine Erklärung zu Interessenkonflikten unterschreiben, damit die Unabhängigkeit sichergestellt ist.

Die Liste der Personen, die an der (Weiter-)Entwicklung des Zertifizierungsverfahren beteiligt waren, steht im Downloadbereich zur Verfügung.


Dazu gehören unter anderem:

  • Definition der Kooperationspartner: Nennung der stationär bettenführenden Unfallchirurgie und Geriatrie und ein paritätisch besetztes Leitungsgremium
  • Organisatorische Unabhängigkeit: Beide Versorgungseinheiten sind als fachlich unabhängige, abgrenzbare und organisatorisch eigenständige Einheiten organisiert. Die Zusammenarbeit der Fachbereiche wird in einer atz-Vereinbarung fixiert.
  • Standortnähe: Die Standorte sollten in unmittelbarer räumlicher Nähe liegen, idealerweise innerhalb eines Fahrtzeitradius von bis zu 30 Minuten.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit:
    • Regelmäßige Teamkonferenzen: Mindestens wöchentliche unfallchirurgisch-geriatrische Teamkonferenzen.
    • Gegenseitige Präsenz: Mindestens zweimal pro Woche befindet sich der Geriater auf der unfallchirurgischen Einheit beziehungsweise der Unfallchirurg auf der geriatrischen Einheit.
    • Kooperationsvereinbarungen: Zwischen dem atz® – Alterstraumatologisches Zentrum und Anästhesie, Radiologie, Notaufnahme sowie Innerer Medizin muss eine schriftliche Vereinbarung bestehen.
  • Qualitätsmanagement und -sicherheit:
    • Umsetzung der Maßnahmen des Risiko-, Fehler- und Beschwerdemanagements
    • Externe Qualitätssicherung: Teilnahme am Alterstraumaregister
    • Aufgebautes Qualitätsmanagementsystem mit jährlicher Ergebnisreflexion