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Landesverband Nordrhein-Westfalen

Herzlich willkommen!

Der Landesverband Geriatrie NRW vereint 109 Geriatrische Einrichtungen sowohl im akutmedizinischen als auch im rehabilitativen Bereich in Nordrhein-Westfalen (siehe Mitglieder). Die Mitgliedseinrichtungen profitieren sowohl von der strukturierten Vernetzung untereinander, als auch durch den Kontakt des Landesverbandes zu Fachgesellschaften und Entscheidungsgremien aus Gesellschaft und Politik.
Die einzelnen Landesverbände wiederum sind an den Bundesverband Geriatrie e.V. angebunden, der als bundesweit agierender Trägerverband insgesamt knapp 400 Mitgliedseinrichtungen vertritt.
Die Interessen der nordrhein-westfälischen Geriatrischen Einrichtungen werden durch den Landesverband gebündelt und gegenüber der Öffentlichkeit und Politik vertreten.

  • Leistungsgerechte Vergütung der geriatrischen Versorgung
  • Konzeptionelle Weiterentwicklung geriatrischer Versorgungsstrukturen

In dem im Juli 2013 vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter veröffentlichten »Krankenhausplan 2015« wurden wichtige Eckpunkte der geriatrischen Versorgungslandschaft beschrieben. Das Ministerium hat darin wesentliche Inhalte einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie, des Bundesverbandes Geriatrie und des Landesverbandes Geriatrie Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Dieses Konzept stärkt die stationäre geriatrische Krankenhausversorgung und stellt eine Antwort auf den demografischen Wandel dar.44 Es soll in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden. Ein alle Sektoren des Gesundheitswesens betreffendes umfassendes Geriatriekonzept ist aktuell nicht geplant.

Der Krankenhausplan sieht bei Absenkung des Gesamtbettenbestandes um ca. 9 % eine Ausweitung der geriatrischen Planbetten vor. Nach Auswertung der Auslastungsdaten und mathematischer Trendberechnung ergab sich eine rechnerisch prognostizierte Steigerung des Bettenbedarfs um 13,3 % von 4.035 in 2010 auf 4.653 Betten. Unter Berücksichtigung der Vorschläge des Expertengutachtens wurde im Krankenhausplan schließlich eine höhere Bettenzahl von insgesamt 5.197 Betten vorgesehen. Eine flächendeckende umfassende geriatrische Versorgung soll im Land gewährleistet sein. Bei der Verteilung der zusätzlichen Geriatriebetten auf die Regionen wurden die Ist-Daten zugrunde gelegt, was partiell insofern zu Verzerrungen geführt hat, dass Regionen mit zum Erhebungszeitpunkt geringer Bettendichte aufgrund dieser Berechnungsgrundlage nur einen geringen Bettenzuwachs erhielten, während Regionen mit bereits dichterer stationärer geriatrischer Versorgung eine überproportionale Steigerung erfuhren. Für die stationären Geriatrien gelten im Krankenhausplan als Grundlage für Struktur- und Prozesskriterien die im Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 8-550 formulierten Anforderungen.

Ärztlicher Leiter und dessen Stellvertreter sollen über eine abgeschlossene geriatrische Weiterbildung verfügen. Das interdisziplinäre Team bestehend aus Ärzten, Pflegekräften, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Sprachtherapeuten, Psychologen und Sozialarbeitern ist aufgefordert, sich durch Aus-, Fort- und Weiterbildung fortlaufend zu qualifizieren. Die räumlichen Strukturen sollen den besonderen Bedürfnissen geriatrischer Patienten Rechnung tragen. Eine Teilnahme an geriatriespezifischen Qualitätssicherungsmaßnahmen wird empfohlen. Der Facharztstandard soll rund um die Uhr gewährleistet sein.

Sämtliche an der Versorgung älterer Menschen beteiligten Krankenhäuser sollen bei jedem über 75-jährigen Patienten bereits in der Aufnahmesituation Screening -Instrumente zur frühzeitigen Identifizierung vulnerabler geriatrischer Patienten einsetzen und identifizierte Risikopatienten einem umfassenden geriatrischen Assessment zuführen. Für Krankenhäuser ohne eigene geriatrische Fachabteilung ist ein geriatrischer Konsiliar- und Liaisondienst unter Einbeziehung von Geriatern sowie dafür ausgebildeten Pflegekräften einzurichten, der unter anderem bei der Frage der Indikation zu einer geriatrischen Weiterbehandlung sowie den Besonderheiten des Entlassungsmanagements geriatrischer Patienten Hilfestellung leistet.

Alle Krankenhäuser sollen in geriatrischen Versorgungsverbünden kooperieren. Diesen Verbünden gehören sowohl Krankenhäuser mit geriatrischen Abteilungen als auch Krankenhäuser ohne eigene Geriatrie sowie geriatrische Rehabilitationskliniken an. Die Verbünde sollen auch eng mit den ambulanten Strukturen zusammenarbeiten. Zwischen den kooperierenden Krankenhäusern werden gemeinsame Behandlungsstandards und -abläufe sowie Übernahmekriterien vereinbart. Eine vorwiegende Aufgabe der Verbünde ist die Koordination der Versorgung sowie die Überwindung von Sektorengrenzen. Die Zusammenarbeit in geriatrischen Versorgungsverbünden ist Grundlage für die Anerkennung neuer geriatrischer Versorgungseinheiten im Rahmen der regionalen Planungsverfahren. Auch bereits bestehende anerkannte stationäre Versorgungseinheiten sind aufgerufen, derartige Verbundstrukturen aufzuweisen.

Die Situation der geriatrischen Rehabilitationskliniken hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Einerseits sind in einigen Regionen wachsende Betten- und Fallzahlen zu verzeichnen, wobei die Einrichtungen bzgl. der Strukturen und der betreuten Patientenklientel sehr heterogen sind. Andererseits reichen die verhandelbaren Vergütungen für die Versorgung hochkomplexer, aufwendiger Patienten nicht mehr aus, sodass eine adäquate geriatrische Rehabilitationsbehandlung vor allem schwerer betroffener geriatrischer Patienten mit hohem Bedarf an ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Leistungen kaum noch sichergestellt werden kann. Die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Versorgungslandschaft und die Kooperation in den geriatrischen Versorgungsverbünden können derzeit noch nicht sicher abgeschätzt werden. Entsprechend der Vorgaben im Krankenhausplan haben sich in vielen Regionen des Landes bereits geriatrische Versorgungsverbünde gebildet, die unter anderem das Ziel haben, die geriatrische Versorgung sektorenübergreifend zu koordinieren und zu vernetzen, das Qualifikationsniveau zu erhöhen und durch Entwicklung gemeinsamer Standards und koordinierter Ablaufsteuerungen die Versorgung geriatrischer Patienten zu verbessern und Fehlversorgungen entgegenzusteuern. 

Ansprechpartner:

Herr Dr. rer. pol. Conrad Middendorf
Vorsitzender
St. Elisabeth-Hospital Meerbusch-Lank
40668 Meerbusch
Tel.: 02150 / 917 - 118
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Herr Dr. med. Engelbert Zilles
Stellv. Vorsitzender
Krankenhaus Neuwerk Maria von den Aposteln Mönchengladbach
41066 Mönchengladbach
Tel.: 02161 / 6682 - 490
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Herr Dr. rer. medic. Mark Lönnies, MBA
Beisitzer
Christophorus Trägergesellschaft mbH
48653 Coesfeld
Tel.: 02541 / 8914 - 042
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Frau Julia Swienty
Beisitzerin
Klinik Maria Frieden Telgte
48291 Telgte
Tel.: 02504 / 67 - 4860
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Herr Prof. Dr. med. Andreas Jacobs
Beisitzer
Ev. Kliniken Bonn gGmbH - Johanniter Krankenhaus
53113 Bonn
Tel.: 0228 / 543 - 2204
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