Die im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) enthaltene Leistungsgruppensystematik soll sich – so die Gesetzesbegründung – an dem Vorbild aus Nordrhein-Westfalen orientieren. Dabei ist nach Auffassung des Bundesverbandes Geriatrie insbesondere sicherzustellen, dass das in den Leistungsgruppen von NRW abgebildete bundesweite geriatrische Gesamtkonzept richtig, d. h. vollumfänglich auf die Bundesebene transferiert wird. Auf dieser Grundlage sieht der Verband zwei unbedingt erforderliche geriatriespezifische Änderungsbedarfe.
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