Stellungnahme zu den Änderungsanträgen vom 7. Oktober 2024 zum KHVVG-Entwurf
Der Bundesverband Geriatrie e. V. (BV Geriatrie) begrüßt ausdrücklich die gesetzgeberische Intention einer grundlegenden Krankenhausreform. Damit die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verfolgten Ziele zur „Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität“ sowie „Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung“ leistungsgruppenunabhängig erfüllt werden können, müssen die vorgelegten Regelungen jedoch die Besonderheiten des altersmedizinischen Versorgungsbedarfs sachgerecht abbilden.
Die Stellungnahme des Bundesrates zum KHVVG vom 18.09.2024 (Drucksache 20/12894) fordert eine Neufassung des § 6a KHG, mit der die Geriatrie als Bestandteil einer flächendeckenden Grund- und Notfallversorgung explizit erwähnt wird. Der BV Geriatrie begrüßt diesen Formulierungsvorschlag ausdrücklich und interpretiert diesen als Anerkenntnis des Bunderates und der dort vertretenen Bundesländer, dass die Geriatrie gleichberechtigt neben den weiteren genannten Indikationsbereichen einzuordnen ist. Die vorgeschlagene Neufassung des § 6a KHG ist den Änderungsanträgen vom 7. Oktober 2024 jedoch nicht zu entnehmen und daher dringend zu ergänzen. Grundsätzlich muss gewährleistet sein, dass die Geriatrie auch zukünftig auf allen Versorgungsstufen abgebildet ist und nicht ausschließlich auf die Grund- und Notfallversorgung beschränkt wird.