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9. Altersbericht hebt Bedeutung der Geriatrie für die bedarfsgerechte Versorgung älterer Menschen hervor

VERÖFFENTLICHT:

Politik und Gesellschaft müssen den Erhalt und den bedarfsgerechten Ausbau der Geriatrie stärker als bisher sicherstellen

Der Bundesverband Geriatrie begrüßt den Stellenwert, den der Neunte Altersbericht der Bundesregierung der interprofessionellen und integrierten geriatrischen Versorgung einräumt. So wird dort etwa herausgestellt, dass die bedarfsgerechte altersmedizinische Versorgung einen wesentlichen Beitrag leistet, um die Teilhabechancen in zentralen Lebensbereichen alter und hochaltriger Menschen zu sichern. „Der bestmögliche Erhalt von Selbstständigkeit und Mobilität ist zentrales Anliegen der Geriatrie“, kommentiert Verbandsgeschäftsführer Dirk van den Heuvel. „Denn dies ist ein bewährter Weg, um unter anderem Pflegebedürftigkeit zu vermeiden beziehungsweise zu vermindern.“

In der alternden Gesellschaft und dem damit verbundenen demografischen Wandel kommt der Altersmedizin – sowohl hinsichtlich der geriatriespezifischen Versorgung im Krankenhaus als auch der geriatrischen Rehabilitation – eine zentrale versorgungspolitische Bedeutung zu. Bei der konkreten Umsetzung der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform muss die strukturelle Grundlage gelegt werden, damit die Geriatrie diese Aufgabe auch zukünftig erfüllen kann.

Strukturelle Grundlagen legen

„Das Krankenhausreformgesetz regelt relativ wenige Details. Viele wichtige Festlegungen werden durch Rechtsverordnungen usw. bestimmt, die erst in den nächsten Wochen und Monaten erarbeitet werden“, führt van den Heuvel aus. „Dabei müssen noch eine Vielzahl von Benachteiligungen und Risiken für die Geriatrie beseitigt werden, wie zum Beispiel die Definition der Leistungsgruppe Geriatrie oder die Gestaltung der Vorhaltefinanzierung.“

Auch der im Altersbericht formulierte Anspruch, die Potenziale der geriatrischen Rehabilitation besser zu nutzen, findet die volle Unterstützung des Verbandes. Denn obwohl der Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitationsleistungen im SGB V verankert ist und die Zugangswege zur geriatrischen Rehabilitation vereinfacht wurden, fehlen in der Realität häufig die notwendigen Kapazitäten. So verringern sich aufgrund wirtschaftlicher Zwänge die geriatriespezifischen Kapazitäten, anstatt sie bedarfsorientiert auszubauen.

In der Folge entstehen Wartezeiten oder der Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme wird gar nicht erfüllt, was gerade für ältere Patientinnen und Patienten äußerst kritisch ist. Die logische Schlussfolgerung muss nach Ansicht des Verbandes darin bestehen, das wohnortnahe Angebot mobiler, ambulanter sowie stationärer Rehabilitation flächendeckend zu erhalten bzw. auszubauen. Dies umfasse natürlich auch, seitens der Krankenkassen eine ausreichende Finanzierung zu gewährleisten. „Von einer guten geriatriespezifischen Versorgung und damit von vermiedener oder geringerer Pflegebedürftigkeit profitieren nicht nur ältere Menschen, sondern unsere ganze Gesellschaft“, meint van den Heuvel.

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