Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Bundesverbandes Geriatrie!
Der Bundesverband Geriatrie ist ein bundesweit tätiger Spitzenverband im Gesundheitswesen. Wir vertreten Einrichtungen, die sich unter fachärztlicher Leitung der Behandlung geriatrischer Patienten widmen: Dies sind Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken sowie Anbieter ambulanter und mobiler Versorgungsformen. Geriatrie – auch Altersmedizin genannt – befasst sich mit Erkrankungen und Unfallfolgen bei Menschen, die zumeist älter als 65 Jahre sind und in der Regel mehrere Erkrankungen gleichzeitig haben. Im Fokus geriatrischer Behandlungen stehen unter anderem Immobilität, sturzbedingte Verletzungen, Inkontinenz, Demenz, Depressionen und Mangelernährung.
Geriatrie liegt ein ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansatz zugrunde, der die alterstypischen Einschränkungen und Erkrankungen mitsamt ihrer Folge- und Wechselwirkungen berücksichtigt. Zentrales Anliegen der Geriatrie ist der bestmögliche Erhalt von Selbstständigkeit und Mobilität älterer Menschen. So leisten unsere Mitgliedseinrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung beziehungsweise Minderung von Pflegebedürftigkeit.
Newsroom
Gemäß des Referentenentwurfs zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vom 30. Juli 2025 soll die „redaktionelle Unrichtigkeit“ zur personellen Ausgestaltung der Leistungsgruppe Geriatrie (LG 56) gesetzgeberisch korrigiert werden. Nach rund elf Monaten liegt damit nun endlich eine rechtsverbindliche Norm zur Anpassung der ärztlichen Qualifikationsvorgaben vor. Mit der geplanten Gesetzesänderung kommt das BMG der wesentlichen Forderung des Bundesverbandes Geriatrie nach.
Der Klimawandel beeinflusst die Gesundheit der Bevölkerung immer stärker. Steigende Temperaturen, zunehmende Luftverschmutzung und häufigere Extremwetterereignisse stellen auch das Gesundheitswesen vor neue Aufgaben. Wie Rehabilitation auf diese Herausforderungen reagieren und selbst Teil der Lösung werden kann, zeigt die Dr. Becker Klinik Möhnesee am 27. September 2025.
Der Bundesverband Geriatrie mahnt dringenden Handlungsbedarf beim Krankenhausreformanpassungsgesetz an: Leistungsgruppen-System muss geriatrische Akutmedizin vollständig berücksichtigen
Die im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) enthaltene Leistungsgruppensystematik soll sich – so die Gesetzesbegründung – an dem Vorbild aus Nordrhein-Westfalen orientieren. Dabei ist nach Auffassung des Bundesverbandes Geriatrie insbesondere sicherzustellen, dass das in den Leistungsgruppen von NRW abgebildete bundesweite geriatrische Gesamtkonzept richtig, d. h. vollumfänglich auf die Bundesebene transferiert wird. Auf dieser Grundlage sieht der Verband zwei unbedingt erforderliche geriatriespezifische Änderungsbedarfe.
Der Bundesverband Geriatrie hat sein bundesweites Geriatriekonzept an die Rahmenbedingungen des KHVVGs angepasst
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