Landesverband Sachsen-Anhalt
Hier finden Sie alle Mitgliedseinrichtungen des Landesverbandes Sachsen-Anhalt.
Herzlich willkommen auf den Seiten des Landesverbandes Geriatrie Sachsen-Anhalt!
Im zweiten Geriatriekonzept des Landes Sachsen-Anhalt wurden 2009 die Verstärkung der Prävention (mit ambulantem Fokus), die Optimierung von Fallsteuerung und Vernetzung, die Ausgewogenheit von stationären und ambulanten Versorgungsangeboten sowie die nachhaltige Sicherung geriatrischer Behandlungserfolge als vorrangige Ziele formuliert. So soll älteren und hochbetagten Patienten langfristig zur größtmöglichen Selbstständigkeit und Alltagskompetenz verholfen werden.
Um der sachsen-anhaltischen Wohnbevölkerung generell eine hochwertige und dem jeweiligen Bedarf angemessene wohnortnahe geriatriespezifische Versorgung zuteilwerden zu lassen, sollen flächendeckende Netzwerke, bestehend aus folgenden Komponenten, geknüpft werden:
- Geriatrische Zentren an Krankenhäusern
- Rehabilitationskliniken
- Krankenhäuser ohne geriatrisches Zentrum
- Ambulante Schwerpunktpraxen
- Hausärzte
- Ambulante Dienste
- Pflegeheime
- Selbsthilfegruppen
Dabei übernehmen die Hausärzte die "geriatriespezifische Grundversorgung". Wenn durch Assessmentverfahren ein Bedarf an komplexer geriatriespezifischer Diagnostik oder Therapie aufgezeigt wird, soll dieser je nach Betroffenheit des Patienten durch ambulante Schwerpunktpraxen, teilstationäre oder stationäre geriatrische Einrichtungen gewährleistet werden. Zugunsten der Flächendeckung wurden Angebote als ambulante Schwerpunktpraxen zugelassen, die die Vorgaben der Rahmenempfehlung für ambulante geriatriespezifische Rehabilitation nicht vollumfänglich erfüllen, jedoch interdisziplinär nach geriatriespezifischen Prinzipien im Team arbeiten. Die ersten zwei Praxen wurden bereits aus der Projektförderung in die Regelfinanzierung überführt. Eine weitere Umsetzung steht noch aus, zudem muss die Regelfinanzierung weiterentwickelt werden.
Der weit überwiegende Teil der stationären geriatriespezifischen Versorgung erfolgt in geriatriespezifischen Zentren an Krankenhäusern, die im Landeskrankenhausplan ausgewiesen sind. Bisher wurden pro Landkreis und kreisfreier Stadt jeweils ein geriatriespezifisches Zentrum an einem Krankenhaus benannt, wobei Krankenhäuser im Burgenlandkreis, Saalekreis und Landkreis Mansfeld-Südharz, die mehrere Betriebsstätten aufweisen, Geriatrie an jeweils zwei Standorten betreiben. Die wohnortnahe Umsetzung in den Landkreisen führt dazu, dass auch relativ kleine Abteilungen beispielsweise mit nur einer Station als "Zentrum" aufgeführt werden. Zwei weitere Krankenhäuser halten geriatriespezifische Abteilungen vor, die jedoch nicht in den Landeskrankenhausplan aufgenommen wurden. Deshalb ist die Abrechnung der geriatrischen Komplexpauschale durch diese beiden Leistungserbringer strittig. Der zum Stichtag 1.1.2015 gültige Krankenhausplan sieht insgesamt 14 geriatriespezifische Zentren vor. Die Zentren sollen auch geriatriespezifische Tageskliniken betreiben. Dies wird jedoch nicht an allen Standorten umgesetzt. Gründe dafür liegen nicht nur in der Unwirtschaftlichkeit der zumeist sehr kleinen Bereiche, sondern auch in der fehlenden geriatriespezifischen Fallsteuerung, wodurch Patienten, die von dieser Versorgungsform profitieren könnten, nicht in ausreichendem Maße identifiziert werden.
In den Rahmenvorgaben zum Krankenhausplan wird ausdrücklich eine "möglichst fallabschließende Behandlung" durch die geriatriespezifische Zentren benannt. Die Strukturqualität zur Erbringung der geriatrischen Komplexpauschalen wurde vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Kostenträger in einer Vor-Ort-Begehung in den Kliniken und seitdem regelmäßig mittels Fragebogen überprüft. Von den Kostenträgern wurde mit einer einzigen Rehabilitationsklinik ein Versorgungsvertrag zur geriatrischen Rehabilitation abgeschlossen. Die in dieser Klinik durchgeführten Behandlungen stellen für ausgewählte Patienten eine sinnvolle Ergänzung zu den Möglichkeiten im ambulanten und stationären Sektor dar.
Während der Ausbau der stationären Geriatrie, welche das erste Landesgeriatriekonzept vorgesehen hatte, eine stabile stationäre Versorgung erreichen konnte, warten die Forderungen des zweiten Landesgeriatriekonzepts hinsichtlich der Prävention, der ambulanten Schwerpunktversorgung, der Fallsteuerung und der Vernetzung bis zum heutigen Zeitpunkt auf praktische Umsetzungen. Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Landesministeriums für Arbeit und Soziales, der Kostenträger, der Leistungserbringer, der Universitäten und nicht zuletzt des Landesverbandes Geriatrie konnte bisher keine strukturellen Veränderungen bewirken. Bis heute fehlt es an einer flächendeckenden Versorgung im Bereich der geriatrischen Schwerpunktpraxen, weshalb die flächendeckende Versorgung durch das propagierte geriatrische Netzwerk so nicht umsetzbar ist. Bis Anfang 2016 ist auch keine Etablierung Geriatrischer Institutsambulanzen (GIA) erfolgt, sodass auch hier keine Übernahme der Rolle ambulanter Versorgungseinrichtungen im Netzwerk abzusehen ist.
Ansprechpartner: