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LEITGEDANKEN

"atz® – Alterstraumatologisches Zentrum" ist eine Initiative zur Sicherung und Förderung der Versorgungsqualität alterstraumatologischer Patienten in der stationären Versorgung

atz® – Leitgedanken

Um den Bedürfnissen geriatrischer Traumapatienten gerecht zu werden, müssen geriatrischer und unfallchirurgischer Sachverstand effizient zusammenfließen.
Damit die Zusammenarbeit von Geriatrie und Unfallchirurgie einen strukturell gefestigten Rahmen erhält, haben die geriatrischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) und Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) sowie der Bundesverband Geriatrie, unter Einbeziehung unfallchirurgischen Sachverstands, einen Anforderungskatalog für alterstraumatologische Zentren (atz®) entwickelt.

160923 atz Leitgedanken

Darin werden strukturelle und prozessuale Grundlagen geschaffen, die der Zusammenarbeit beider Fachbereiche im Sinne einer patientenorientierten Versorgung einen organisatorischen und qualitativ angemessenen Rahmen geben.

„atz® – Alterstraumatologisches Zentrum“ – Leitgedanken:

  • Vertrauensvolle, aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit von Spezialisten aus Geriatrie und Unfallchirurgie
  • Frühestmögliche Beachtung der besonderen Bedürfnisse des geriatrischen Traumapatienten während der unfallchirurgischen Behandlung
  • Förderung der strukturellen und medizinischen Versorgung geriatrischer Traumapatienten
  • Integration des Behandlungsziels mit weitestgehender Ermöglichung und Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe in das Behandlungskonzept vom 1. Tag an
  • Ganzheitliche Behandlung unter traumatologischen und geriatrischen Aspekten in allen Phasen der Erkrankung
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit des ärztlichen, pflegerischen, therapeutischen und sozialen Dienstes

Durch das abgestimmte Zusammenwirken von Unfallchirurgie und Geriatrie besitzt das „atz® – Alterstraumatologische Zentrum“ eine besondere Kompetenz in der frühestmöglichen, auch prospektiven interdisziplinären Wahrnehmung von Komplikationen und Risiken.

Durch die Kooperation von wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Trägerverband können sowohl die spezifischen medizinisch-wissenschaftlichen Aspekte in das Verfahren einbezogen werden als auch die umfassende Kompetenz im Bereich der gesetzlichen Qualitätssicherung. Durch seine Stellung als Spitzenverband ist der Bundesverband Geriatrie Vertragspartner im gesetzlichen QS-Reha®-Verfahren, anerkannte herausgebende Stelle eines Zertifizierungsverfahrens gemäß § 37 Abs. 3 SGB IX und wirkt zudem regelhaft an Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses mit.