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Heike Lischewski – Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Geriatrie ist zentrale Versorgungsaufgabe der Zukunft

VERÖFFENTLICHT:

Anlässlich der Vorstellung des Reformkonzepts durch den Bundesgesundheitsminister begrüßt der Bundesverband Geriatrie das Anliegen, die Krankenhauslandschaft grundsätzlich zu reformieren. Aus Sicht des Verbandes ist die Einordnung der Geriatrie in die Grund- und Regelversorgung richtig und wichtig. Allerdings sind die Vorhaltungskosten im Bereich der Altersmedizin höher, als von der Kommission veranschlagt.

Die heute von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach vorgestellte Reform der Krankenhausversorgung beinhaltet aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie viele wichtige Ansätze. So ist die geplante Unterteilung zwischen Fall- und Vorhaltekosten ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ergibt sich auch im Bereich der Altersmedizin ein personeller Mehrbedarf, da die Versorgung betagter und hochbetagter Patienten entsprechend aufwendig und zeitintensiv ist. Insoweit ist die Situation mit der im Reformkonzept extra hervorgehobenen Kinderheilkunde vergleichbar. Anders als für die Kinderheilkunde wird der Mehrbedarf der Geriatrie im heute vorgestellten Konzept aber nicht gesondert aufgegriffen.

Vorhaltekosten müssen Babyboomer berücksichtigen

„Im Rahmen der Pressekonferenz wurde mehrfach deutlich, dass in den nächsten Jahren die Krankenhäuser die Generation der Babyboomer versorgen müssen“ sagt Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des BV Geriatrie. „Für diese stark wachsende Patientengruppe muss das System die entsprechenden Kapazitäten einplanen. Dies muss bei den Vorhaltekosten angemessen berücksichtigt werden.“

Besonders interessant ist die angedachte Verzahnung von stationären und ambulanten Strukturen. Hier kann die Altersmedizin durch ihren umfassenden Versorgungsauftrag über die verschiedenen Sektoren hinweg eine Vorreiterrolle einnehmen. „Wir haben in diesem Jahr ein Versorgungskonzept für die Geriatrie verabschiedet, welches genau auf diese Verzahnung setzt,“ betont Dr. Musolf, Vorstandsvorsitzender des BV Geriatrie. „Gleiches gilt für die Etablierung qualitätsorientierter Zentren.“

Wichtig ist, dass mit der Reform auch die Ausbildung entsprechend qualifizierten Personals mit bedacht wird. Nur wenn ausreichend Ausbildungsmöglichkeiten für Ärzte und Pflege bestehen, können die notwendigen Fachleute ausgebildet werden. Insofern ist es wichtig, dass die drei Krankenhauslevel für die entsprechende Ausbildung zur Verfügung stehen und u. a. die entsprechenden Weiterbildungsermächtigungen erhalten.

Der Bundesverband Geriatrie wird die weitere Konkretisierung der Reformplanungen sachorientiert begleiten.

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