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Bundesverband Geriatrie stellt bundesweites Geriatriekonzept mit konkreten Bedarfszahlen und neuen Versorgungsansätzen vor

VERÖFFENTLICHT:

Am 31. August hat der Bundesverband Geriatrie e. V. das auf der diesjährigen Mitgliederversammlung beschlossene neue bundesweite Geriatriekonzept des Verbandes vorgestellt.

Mit dem rund 25-seitigen Konzept werden die Grundlagen für eine regelhafte Planung der geriatriespezifischen Versorgungskapazitäten auf Basis einheitlicher Kennzahlen und Cluster, insbesondere im Rahmen der Krankenhausplanung geschaffen. Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Herr Dr. Michael Musolf, forderte dabei die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung: „Geriatrie gehört zur Grundversorgung. Zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung haben wir mit Cluster und Fahrtzeitradien bundesweit einheitliche Planungsgrößen definiert.“

So sieht das Konzept zukünftig eine Klinik für Geriatrie in jedem Landkreis, kreisfreien Städten bzw. der vergleichbaren Planungsgröße in einem Stadtstaat vor. Darüber hinaus muss bundesweit innerhalb eines Fahrzeitradius von 25 Minuten mindestens eine Klinik für Geriatrie erreichbar sein. Im Bereich der geriatriespezifischen Rehabilitation gilt ein Fahrtzeitradius von 45 Minuten als Planungskriterium. Auf einen Landkreisbezug usw. wird vor dem Hintergrund des etwas anders gelagerten Versorgungsauftrags in der Rehabilitation verzichtet.

Die räumliche Planung wird um klare Kapazitätsplanungskriterien ergänzt. Im Krankenhausbereich werden zukünftig mindestens 38 Betten je 10.000 Einwohner über 70 Jahre benötigt. Für den Rehabilitationsbereich gelten 12 Betten je 10.000 Einwohner über 70 Jahre als Vorgabe. Für die geriatriespezifischen Versorgungsstrukturen definieren die Mitglieder des Verbandes im Konzept einheitliche strukturelle und prozessuale Mindestanforderungen. Darüber hinaus werden die altersmedizinischen Versorgungsangebote innovativ ergänzt.

Um eine strukturierte und engere Vernetzung mit anderen medizinischen Fachgebieten zu ermöglichen, wird im Krankenhausbereich als Option die sogenannte Spezialisierte Geriatrische Versorgungseinheit (SGV) geschaffen. Diese SGV haben das Ziel, mit anderen medizinischen Fachgebieten eine vertiefte fachgebietsübergreifenden Behandlung zu ermöglichen. Dies soll auch einer möglichen Fehlversorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten durch fehlende altersmedizinische Kompetenz entgegenwirken.

Weitreichende Veränderungen sieht das Konzept im Bereich der sog. teilstationären Versorgung durch die Einführung von Ambulanten Geriatrischen Zentren (AGZ) vor. In diesen AGZ werden die bisherigen Tageskliniken, ambulante Rehabilitationseinrichtungen, mobile geriatrische Einrichtungen und ggf. auch Geriatrische Institutsambulanzen (GIA) organisatorisch und medizinisch-inhaltlich zusammengelegt, sodass es zu einer vollumfänglichen Verschmelzung im AGZ kommt. Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Geriatrie: „Die heute getrennten Leistungen werden so zu einer neuen „komplexen“ und integrativen Leistungsart zusammengeführt, so dass zukünftig bedarfsbezogen die verschiedenen Inhalte der einzelnen Versorgungsleistungen frei kombiniert werden können.“ Damit wäre eine echte integrierte Versorgungsstruktur gegeben, die sehr flexibel mit weiteren Aufgaben betraut werden könnte. Dr. Musolf ergänzt: „Denkbar sind u. a. ein „Spezialisierter Geriatrischer Pflegeheim-Konsildienst“, Angebote von geriatriespezifischen Präventionsmaßnahmen oder z. B. das AGZ als Stützpunkt für Versorgungsassistenz-Modelle und temporäre Arztangebote.“

Aus Sicht des Verbandes werden sich Krankenkassen, die Politik sowie die Gesellschaft insgesamt noch deutlicher der spezifischen medizinischen Versorgung betagter und hochbetagter Menschen widmen müssen. „Die demografische Entwicklung ist eindeutig. Zudem müssen wir soziale Sicherungssysteme wie die Pflegeversicherung entlasten“, macht Dr. Musolf deutlich. „Der Geriatrie wird dabei im medizinischen Bereich eine Schlüsselrolle zukommen“.

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