Neuester Stand beim DRG-Praxiswissen Geriatrie

VERÖFFENTLICHT:

Auch in diesem Jahr sind die Kodierseminare des Bundesverbandes Geriatrie bei seinen Mitgliedern auf große Resonanz gestoßen.

Jeweils 85 Teilnehmende trafen sich an drei Terminen im Frühjahr zu den sechsstündigen Videokonferenzen, die prallvoll mit den Inhalten gefüllt waren, die Kodierkräfte für die Abrechnung in der Geriatrie benötigen:

  • von Neuigkeiten zum aG-DRG-System und den Herausforderungen der geriatrisch frührehabilitativen Komplexbehandlung 2023
  • über die aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkungen sowie AOP-Katalog, Tagespauschalen & Hybrid DRGs aus Sicht der Geriatrie
  • bis hin zu praktischen Umsetzungstipps zur Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur und zur Krankenhausabrechnungsprüfung.


Im Gespräch: das Online-Tool des Verbandes

Die drei bewährten Referentinnen Kristina Hornung (Leitung Leistungsabrechnung / Medizincontrolling / Radiologie Agaplesion Elisabethenstift), Jessica Kappes (Bereichsleiterin Finanzierung BV Geriatrie) und Christiane Becker (Juristische Referentin BV Geriatrie) führten versiert durch die Veranstaltungen. Neuland betraten alle Beteiligten, als es – zum ersten Mal in einem Kodierseminar – um die Anwendung des DRG-Praxiswissens Geriatrie ging. Dieses Paket aus Online-Datenbank und Kodierhandbuch ist seit einem Jahr der Nachfolger des früheren Kodierhandbuchs. In den Seminaren wurden die Vorteile des Online-Tools dargestellt, das unterjährige Aktualisierungen erlaubt und damit stets auf dem aktuellen Stand ist – etwa bei Änderungen der StrOPS-Richtlinie, Gerichtsentscheidungen zur Strukturprüfung oder aktueller geriatriespezifischer Rechtsprechung.

Aktuell wurde das „DRG-Praxiswissen und Kodierhandbuch Geriatrie“ auf die Version 2023 umgestellt. Neben der inhaltlichen Anpassung an die Klassifikationssysteme wurden insbesondere die externen Verlinkungen – z.B. FoKA, SEG 4, G-BA – erweitert, wodurch alle relevanten Informationen gebündelt und indikationsspezifisch zur Verfügung stehen. Zudem werden die formal-rechtlichen Grundlagen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) sowie des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) vorgestellt. Weitere Details finden Sie hier.


Auslegungshinweise nahezu unverändert

Keine große inhaltliche Rolle spielte bei den diesjährigen Seminaren die Auslegung der in den Komplexbehandlungen definierten Mindestanforderungen an die patientenbezogene Prozessqualität sowie an die krankenhausbezogene Strukturqualität. In der Version 2023 wurden hauptsächlich formale Anpassungen an die Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund zur Regelmäßigen Begutachtung zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL) vorgenommen. Änderungen aufgrund der Klassifikationssystem 2023 ergeben sich nicht.

Die Auslegungshinweise 2023 stehen hier zum Download bereit.