Nach einem stationären Krankenhausaufenthalt ihre Versorgung sicherzustellen und gut zu organisieren, hat für die betreffenden Patientinnen und Patienten eine große Bedeutung. Um den bestmöglichen Übergang in die Anschlussversorgung zu gewährleisten und Versorgungslücken zu vermeiden, gibt es die Rahmenverträge Entlassmanagement für Akutkrankenhäuser (seit 01.10.2017) und für Rehabilitationskliniken (seit 01.02.2019). Diese Rahmenverträge regeln insbesondere
- die erforderlichen Bestandteile und Phasen des Entlassmanagements (Einwilligung zum Entlassmanagement, Einwilligung zur Datenweitergabe, Assessment, Entlassplan, Entlassbrief),
- die Möglichkeit zur Verordnung erforderlicher Leistungen (z. B. Arzneimittel, Häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, SAPV, Haushaltshilfe), wie auch
- die Zusammenarbeit des Krankenhauses bzw. der Rehabilitationsklinik mit den Kranken- und Pflegekassen und Nachversorgern (z. B. Reha-Einrichtungen, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen).
Gerade geriatrische Patientinnen und Patienten haben aufgrund der häufigen Einschränkung von Mobilität und Selbstversorgung komplexe Versorgungsbedarfe. Diese sind durch differenzierte Assessments zu ermitteln und müssen während des gesamten Behandlungs- und Entlassprozesses berücksichtigt werden. Gleichzeitig ist die passende Unterstützung zu organisieren. Hierfür sind spezifische Kenntnisse und Standards vonnöten.
Die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit e.V. (DVSG) und der Bundesverband Geriatrie e. V. haben in diesem Jahr ein Weiterbildungscurriculum speziell für den Schwerpunkt Entlassmanagement in der Geriatrie entwickelt und bereits ab 2022 startet bei einigen Bildungsanbietern der Testlauf für diese Weiterbildung.
In mehreren Modulen beinhaltet diese Weiterbildung neben dem interdisziplinären Grundlagenseminar zu den zentralen geriatrischen Themen (ZERCUR GERIATRIE®-Basislehrgang) die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, die anzuwendenden Assessments sowie Aspekte des Case- und Care Managements. Weitere Themen sind die Einführung in die geriatrische Versorgungslandschaft, die Fähigkeiten zur Kommunikation zwischen allen am Entlassmanagement Beteiligten sowie die Anforderungen der Digitalisierung.
Die Weiterbildung richtet sich an Personen
- aus dem pflegerischen oder therapeutischen Bereich
- mit der Qualifikation „Soziale Arbeit“
- aus der Funktionseinheit Sozialdienst
- aus Berufsgruppen, die in das Entlassmanagement einbezogen sind
- aus ambulanten oder stationären Settings, die an geriatrischen Themenfeldern interessiert sind (z. B. Pflegestützpunkte, kommunale Einheiten).
Teilnahmevoraussetzungen sind neben dem ZERCUR GERIATRIE®-Basislehrgang ein Studium in relevanter Studienrichtung (mindestens Bachelorabschluss z. B. Soziale Arbeit) oder mindestens 3jährig examiniert und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Umgang mit geriatrischen Patientinnen und Patienten. Zur Prüfungszulassung werden vorerst nur Teilnahmebescheinungen anerkannt, die ab dem 01.01.2022 bei einem der fünf Pilotanbieter erworben werden. (Ausnahme: Zuvor absolvierter ZERCUR GERIATRIE®-Basislehrgang.)
Folgende Einrichtungen bieten die Weiterbildung Entlassmanagement in der Geriatrie im Rahmen eines Probelaufs an. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei einem dieser Anbieter an:
Albertinen Akademie, Hamburg
Alexianer GmbH, Institut für Fort- und Weiterbildung, Berlin
Diakonie Akademie Gesundheit und Soziales, Berlin
Bildungszentrum der Sana Kliniken Leipziger Land, Borna
Prüfungstermine:
Montag, 20.11.2023 (Anmeldefrist: 30.06.2023)
Freitag, 03.05.2024 (Anmeldefrist 31.12.2023)
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
Bundesverband Geriatrie e.V.
Michaela Brooksiek
Tel.: 030. 339 88 66-12
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
DVSG e.V.
Elke Cosanne
Tel.: 030. 394064541
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!