In Thüringen gilt seit dem Jahr 2017 der 7. Thüringer Krankenhausplan. Als Bestandteil dieses 7. Krankenhausplans war eine aktualisierte Fassung des Thüringer Geriatrieplans vorgesehen, der bislang jedoch noch nicht vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie veröffentlicht wurde. Als Planungsgrundlage für den Krankenhausplan diente ein Gutachten des IGES-Institut (Institut für Gesundheits- und Sozialforschung). Im Hinblick auf die demografische Entwicklung zeigt das Gutachten sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte der künftigen geriatrischen Versorgung in Thüringen auf. Die im Thüringer Krankenhausgesetz verankerten Qualitätsvorgaben wurden im 7. Thüringer Krankenhausplan umgesetzt. Die infrastrukturellen Anforderungen für den Betrieb einer geriatriespezifischen Fachklinik oder Fachabteilung betreffen im personellen Bereich die Qualifikation des Leitungspersonals (Zusatzweiterbildung Geriatrie) und die Multiprofessionalität des Behandlungsteams (Arzt, Pflege, Physio-, Ergotherapeut, Logopäde, Sozialarbeiter, Psychologe). An räumlichen Voraussetzungen ist für mehr Grundfläche pro Patient zu sorgen, als es in der Inneren Medizin der Fall ist. Mindestbetriebsgrößen werden ebenso vorgegeben wie die Kombination der stationären Behandlungsangebote mit tagesklinischen Plätzen. Weiter wird besonderer Wert auf das Schnittstellenmanagement zu den übrigen komplementären Bereichen der geriatrischen Versorgung gelegt.
In Thüringen war die geriatriespezifische Versorgung der Bevölkerung konzeptionell ausschließlich im Bereich der Akutmedizin angesiedelt, sodass die Versorgung durch Krankenhäuser mit geriatriespezifischen Fachabteilungen oder -kliniken sichergestellt wurde. Dabei halten alle im Bundesverband Geriatrie aufgenommenen Geriatrischen Einrichtungen auch teilstationäre Plätze vor. In den vergangenen Jahren wurde insbesondere durch den Ausbau von Bettenkapazitäten an den etablierten Standorten die Versorgungskapazität an die Bedarfsentwicklung angepasst.
Mit dem 7. Thüringer Krankenhausplan wurden nun erstmals die Weichen für den Aufbau eines Angebotes an geriatrischer Rehabilitation gem. § 40 SGB V gestellt. Den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen wurde die Möglichkeit eingeräumt, Versorgungsverträge nach § 111 SGB V abzuschließen, wenn die hierfür notwendigen Strukturvoraussetzungen erfüllt sind.
Im Hinblick auf die sich daraus ergebende Notwendigkeit einer sachgerechten Zuordnung der geriatrischen Patienten in die zur Verfügung stehenden Versorgungsstrukturen wurden unter der Moderation des Ministeriums vom Landesverband Geriatrie Hessen-Thüringen gemeinsam mit dem Bundesverband Geriatrie, den Kostenträgern, dem Medizinischen Dienst und der Landesärztekammer Thüringens erstmals als bundesweites Novum geriatriespezifische Kriterien für die stationäre Aufnahme und Weiterbehandlung geriatrischer Patientinnen und Patienten im Krankenhaus erarbeitet. Eine Besonderheit dieser nicht abschließenden Kriterienliste ist die stärkere Berücksichtigung sozialer Faktoren bei der Entscheidung über die Krankenhauseinweisung.
Download 7. Thüringer Krankenhausplan
Download Geriatriespezifische G-AEP-Kriterien Thüringen 12092018
Download Geriatriespezifische Kriterien sekundäre Fehlbelegung Thüringen 12092018
Download ThürQSVO