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Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) soll auf eine zeitnahe und nachhaltige Verbesserung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung verschiedener Bereiche abzielen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen unter anderem erweiterte Möglichkeiten für Selektivverträge nach § 140a SGB V.

Im Folgenden nimmt der Bundesverband Geriatrie e.V. zu ausgewählten Inhalten des vorliegenden Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) Stellung.

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