Auf der Grundlage des aktuellen, im Jahre 2014 in Kraft getretenen Thüringer Krankenhausgesetzes erarbeitet derzeit der Krankenhausplanungsausschuss unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) den 7. Thüringer Krankenhausplan, der im Jahre 2017 in Kraft treten soll. Bestandteil dieses 7. Krankenhausplans wird eine aktualisierte Fassung des Thüringer Geriatrieplans sein. Zur Planungsgrundlage hat das TMASGFF einen Gutachtenauftrag an das IGES-Institut (Institut für Gesundheits- und Sozialforschung) erteilt. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung soll dieses Gutachten sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte der künftigen geriatrischen Versorgung in Thüringen analysieren.
Mit dem derzeit noch gültigen 3. Thüringer Geriatrieplan, veröffentlicht als Anhang zum 6. Krankenhausplan, setzt der Freistaat Thüringen auf ein krankenhausbasiertes überregionales Versorgungskonzept, in dem die Verbindung kurativ-medizinischer Behandlungen mit frühzeitig einsetzenden indikationsübergreifenden funktionellen Therapien ein fallabschließendes Vorgehen an einem Ort erlaubt. Das neue Thüringer Krankenhausgesetz sieht vor, dass der Thüringer Krankenhausplan Qualitätsvorgaben enthalten soll. Diesem politischen Anspruch ist bereits im 3. Thüringer Geriatrieplan in Form einer Empfehlung zu Qualitäts- und Strukturmerkmalen der geriatrischen Versorgung entsprochen worden. Die infrastrukturellen Anforderungen für den Betrieb einer geriatrischen Fachklinik oder Fachabteilung betreffen im personellen Bereich die Qualifikation des Leitungspersonals (Zusatzweiterbildung Geriatrie) und die Multiprofessionalität des Behandlungsteams (Arzt, Pflege, Physio-, Ergotherapeut, Logopäde, Sozialarbeiter, Psychologe). An räumlichen Voraussetzungen ist für mehr Grundfläche pro Patient zu sorgen, als es in der Inneren Medizin der Fall ist. Mindestbetriebsgrößen werden ebenso vorgegeben wie die Kombination der stationären Behandlungsangebote mit tagesklinischen Plätzen. Weiter wird besonderer Wert auf das Schnittstellenmanagement zu den übrigen komplementären Bereichen der geriatrischen Versorgung gelegt.
In Thüringen ist die geriatrische Versorgung der Bevölkerung konzeptionell ausschließlich im Bereich der Akutmedizin angesiedelt, sodass die Versorgung durch Krankenhäuser mit geriatrischen Fachabteilungen oder durch geriatrische Fachkliniken sichergestellt wird. Dabei halten alle geriatrischen Einrichtungen auch teilstationäre Plätze vor. In den letzten Jahren wurde insbesondere durch den Ausbau von Bettenkapazitäten an den etablierten Standorten die Versorgungskapazität an die Bedarfsentwicklung angepasst.